Konflikte klären unter der Friedenslinde
Kennst Du das: Streitereien ziehen Dir die ganze Kraft aus den Knochen. Beziehungen sind belastet durch mühsame Missverständnisse und Konflikte. So viel Energie geht drauf mit Streit und endlosen Diskussionen.
Pack es an! Mach was! Mach Nägel mit Köpfen!
Komm zusammen mit der anderen Streitpartei in die Linde. Es ist eine lange und schöne Tradition, dass unter der Dorflinde Konflikte bereinigt wurden. Unter der Anleitung einer ausgebildeten Mediatorin und Rechtsanwältin kannst Du eigenverantwortlich und zukunftsorientiert konfliktbelastete Beziehungen klären und Streit unter der symbolischen Friedenlinde begraben. Natürlich kostet das was. Zunächst Mut und einen ersten Schritt von Dir. Dann investierst Du Zeit. Je nach Konflikt braucht es eine bis drei Sitzungen (zu je 2 Std). Für die Aufwendungen verrechnet der Verein Linde CHF 200 pro Stunde.
Kathrin Scognamiglio
"Ich bin sehr begeistert von der Methode der Mediation, weil die Streitbeteiligten eigenverantwortlich an der Lösung des Konflikts arbeiten. Zumeist geht es um Kommunikationsthemen und um das Verständnis für eine andere Wahrnehmung."
Die Mediatorin
Kathrin Scognamiglio ist ausgebildete Mediatorin und Rechtsanwältin. Sie begleitet Menschen dabei, festgefahrene Konflikte zu verstehen, Gespräche wieder möglich zu machen und eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Dabei entscheidet sie nicht über den Konflikt, sondern führt alle Beteiligten allparteilich durch den strukturierten Prozess.
Häufig gestellte Fragen
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In einer Mediation führt eine neutrale Drittperson die Streitparteien durch einen strukturierten Prozess - mit dem Ziel, dass die Parteien sich nachher nicht mehr als Streitparteien sehen und der Konflikt bereinigt ist!
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Die Mediation eignet sich für alle Konflikte - sofern die Parteien gewillt sind, auf eine Lösung hinzuarbeiten.
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Die Streitparteien treffen sich zusammen mit der Mediatorin zu einer Gesprächssitzung. Die Mediatorin erarbeitet mit jeder Partei einzeln die relevanten Konfliktpunkte. Die andere Partei hört zu. Somit kommt es nicht zu endlosen, sich wiederholenden Streitgesprächen. Die Anzahl Sitzungen ist abhängig von den Themen und dem Willen der Parteien.
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Die Mediation ist vertraulich. Die Parteien vereinbaren das untereinander und die Mediatorin ist an die Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden.
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Die Mediatorin muss sich zwingend beiden Parteien gegenüber gleich verhalten und darf sich auf keinen Fall mit einer Partei verbünden gegen die andere. Sie wahrt die Interessen von beiden in gleicher Weise.
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Ja, das Einverständnis ist zwingend. Die Freiwilligkeit ist absolute Voraussetzung. Wenn eine Partei nicht mehr will, ist die Mediation beendet.
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Ja, jederzeit.
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Wenn es um sogenannt justiziable Sachverhalte geht, kommt einer Mediationsvereinbarung rechtliche Wirkung zu. Bsp: wenn sich Erben im Rahmen einer Mediation einigen, wie die Erbschaft verteilt werden soll, oder auch wenn Besuchsrechte im Trennungs-/Scheidungsfall vereinbart werden. Eine Mediation muss nicht immer zwingend zu einer schriftlichen Vereinbarung führen.
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Die Sitzungsdauer kann vereinbart werden. Zwei Stunden am Stück sind sicher ideal. Man kann einen halben oder ganzen Tag vereinbaren - wenn die Parteien weit auseinander wohnen, oder zeitliche Dringlichkeit besteht.
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Der Verein Linde verrechnet CHF 200/Stunde. In der Regel zahlen die Parteien je die Hälfte.
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Häufig gestellte Fragen
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In einer Mediation führt eine neutrale Drittperson die Streitparteien durch einen strukturierten Prozess - mit dem Ziel, dass die Parteien sich nachher nicht mehr als Streitparteien sehen und der Konflikt bereinigt ist!
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Die Mediation eignet sich für alle Konflikte - sofern die Parteien gewillt sind, auf eine Lösung hinzuarbeiten.
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Die Parteien treffen sich zu Gesprächssitzungen, an denen die Parteien nicht primär miteinander reden, sondern mit der Mediatorin. Es gibt keine sich endlos wiederholenden Streitgespräche. Die Anzahl Sitzungen ist abhängig von den Themen und dem Willen der Parteien.
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Die Mediation ist vertraulich. Die Parteien vereinbaren das untereinander und die Mediatorin ist an die Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden.
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Die Mediatorin muss sich zwingend beiden Parteien gegenüber gleich verhalten und darf sich auf keinen Fall mit einer Partei verbünden gegen die andere. Sie wahrt die Interessen von beiden in gleicher Weise.
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Ja, das Einverständnis ist zwingend. Die Freiwilligkeit ist absolute Voraussetzung. Wenn eine Partei nicht mehr will, ist die Mediation beendet.
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Ja, jederzeit.
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Wenn es um sogenannt justiziable Sachverhalte geht, kommt einer Mediationsvereinbarung rechtliche Wirkung zu. Bsp: wenn sich Erben im Rahmen einer Mediation einigen, wie die Erbschaft verteilt werden soll, oder auch wenn Besuchsrechte im Trennungs-/Scheidungsfall vereinbart werden. Eine Mediation muss nicht immer zwingend zu einer schriftlichen Vereinbarung führen.
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Die Sitzungsdauer kann vereinbart werden. Zwei Stunden am Stück sind sicher ideal. Man kann einen halben oder ganzen Tag vereinbaren - wenn die Parteien weit auseinander wohnen, oder zeitliche Dringlichkeit besteht.
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Der Verein Linde verrechnet CHF 200/Stunde. In der Regel zahlen die Parteien je die Hälfte.